Sanktionen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements sowie das Einfrieren und die Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen durch das Justizdepartement und das Aussenministerium
Die zweigleisige Antwort der Schweiz auf illegale Vermögenswerte und sanktionierte Staaten Die Schweiz regelt Sanktionen und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte über zwei unterschiedliche Rechtsinstrumente, was ihre gegliederte föderale Struktur widerspiegelt. Handels- und Finanzsanktionen gegen ausländische Staaten, Organisationen und Einzelpersonen – zur Umsetzung von Massnahmen der UNO, der OSZE oder wichtiger Partnerstaaten – fallen unter das Embargogesetz (EmbG), das vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Rahmen des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung vollzogen wird. Diese Sanktionen sperren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gelisteter Personen und beschränken den Handel mit Gütern, Dienstleistungen und Kapital. Ein separates Instrument, das Bundesgesetz von 2015 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG), befasst sich mit einem engeren, aber politisch heiklen Problem: Vermögenswerte in der Schweiz von ehemaligen ausländischen Staats- oder hohen Amtsträgern, die der Korruption verdächtigt werden – meist nach einem Machtwechsel im Ausland. Hier verfügt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die anfängliche Sperrung – oft innerhalb weniger Tage nach einem Regimewechsel, wie bei Ben Ali (Tunesien), Mubarak (Ägypten) und Janukowitsch (Ukraine) –, um die Vermögenswerte zu sichern, während der ausländische Staat ein Rechtshilfeverfahren einleitet. Kann dieser Staat das Verfahren aufgrund eines geschwächten Justizsystems nicht abschliessen, kann das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beim Bundesverwaltungsgericht eine Einziehung beantragen, gestützt auf eine gesetzliche Vermutung, wonach unerklärter, unverhältnismässiger Vermögenszuwachs während eines korrupten Regimes unrechtmässiger Herkunft ist. Die eingezogenen Gelder fliessen nicht direkt an die Staatskasse zurück, sondern werden für Programme im öffentlichen Interesse zugunsten der Bevölkerung eingesetzt, unter Aufsicht des EDA. Der Unterschied ist bedeutsam: Sanktionen nach dem EmbG sind ein aussenpolitisches und handelspolitisches Instrument, das an die internationale Koordination gebunden ist, während der SRVG-Mechanismus ein gezieltes Antikorruptions- und Rückerstattungsverfahren darstellt, das spezifisch die Integrität des Schweizer Finanzplatzes betrifft und an der Schnittstelle von Aussenpolitik, Strafrecht und internationaler Rechtshilfe liegt.