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Bilaterale Abkommen CH – EU III: Die institutionellen Herausforderungen für die Schweizer Demokratie

Vorbemerkung und historische Einordnung Am 23. November 2025 hielt Niccolò Salvioni in der Casa del Popolo in Bellinzona das einleitende Referat zur Konferenz «Abkommen Schweiz–EU: welche Gefahren für Demokratie, Arbeit und öffentlichen Dienst?», organisiert vom überparteilichen Komitee «No UE No NATO». Es folgten die Beiträge von Graziano Pestoni (Krise des neoliberalen europäischen Modells und der öffentliche Energiedienst), Leonardo Schmid (Arbeitsmarkt und Status der Grenzgänger) und Alberto Togni (Souveränität und Verteidigung). Dieses Datum fällt auf einen genauen Punkt im Zeitverlauf der Bilateralen III: Die vom Bundesrat im Juni 2025 eingeleitete Vernehmlassung war gerade erst abgeschlossen (Ende Oktober 2025), während die Unterzeichnung der Abkommen in Brüssel noch ausstand. Seither hat sich die Lage an drei Fronten weiterentwickelt: 2. März 2026 — Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnen in Brüssel das Paket aus Abkommen, Protokollen und der gemeinsamen Erklärung zum hochrangigen Dialog (das Abkommen über die EU-Programme war bereits im November 2025 unterzeichnet worden) (EDA; RSI). 13. März 2026 — der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zuhanden des Parlaments; die parlamentarische Phase beginnt und läuft derzeit noch zwischen National- und Ständerat (EDA). 12. August 2026 — einen Tag vor dieser Zusammenfassung weist der Bundesrat die parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) zurück, die eine Verfassungsänderung zur Unterstellung der Bilateralen III unter das obligatorische Referendum gefordert hatte. Die Regierung bekräftigt ihre Haltung vom 30. April 2025 zugunsten des fakultativen Referendums (EDA). Eine Volksabstimmung bleibt dennoch wahrscheinlich, voraussichtlich 2027 oder 2028 (Wikipedia — Bilaterale III). Die Frage des obligatorischen Referendums — also die Forderung nach doppelter Mehrheit (Volk und Kantone) statt eines blossen fakultativen Referendums — stand bereits im Zentrum des Referats von Bellinzona und ist heute der einzige Punkt im Zeitverlauf, an dem die Position des Bundesrates und jene von zehn Kantonen, darunter der Tessin, weiterhin unversöhnt aufeinanderprallen. Im Folgenden wird der Inhalt dieses Referats zusammengefasst, mit den Daten und Argumenten so, wie sie am 23. November 2025 vorgetragen wurden — zu lesen mit dem Wissen, dass das Paket heute unterzeichnet ist und in den Räten debattiert wird, nicht mehr eine reine Verhandlungshypothese. Die Fakten: Zahlen und normative Auswirkungen Die Beziehungen Schweiz–EU beruhen heute auf rund 120 Abkommen, insbesondere den Bilateralen I (1999) und II (2004, Schengen/Dublin), die im «statischen» Modus verharren: jede Änderung erfordert Einstimmigkeit und langwierige Verhandlungen. Die Bilateralen III führen 9 Hauptinstrumente ein — institutionelle Aktualisierungen (Personenfreizügigkeit, Verkehr, MRA, Landwirtschaft), neue Abkommen (Energie, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit) und Kooperationen (EU-Programme, Weltraumagentur) — und wechseln zur dynamischen Rechtsübernahme. Betroffenes EU-Recht: 150-200 Hauptrechtsakte, bis zu 350 mit delegierten Rechtsakten, insgesamt 1.800-2.000 Seiten — 1-1,5% des Acquis communautaire (170.000-180.000 Seiten, 23.000-25.000 geltende Rechtsakte). Betroffenes Schweizer Recht: 80-100 Bundesgesetze von 600-650 (12-16%) und 200-250 Bundesverordnungen von rund 2.000; geschätzte 6.000-7.000 Seiten Bundesgesetzgebung, rund 20% des Gesamtkorpus. Kantonale und kommunale Ebene: 30-50 Gesetze pro Kanton (14-18% im Tessin); 15-25 kommunale Reglemente (18-25%), mit überproportionaler Auswirkung auf Grenzgemeinden wie Chiasso, Mendrisio und Lugano sowie auf mittelgrosse Zentren wie Bellinzona und Locarno. Wirtschaftliche Auswirkungen: hypothetisch 40% des Bundes-BIP (Energie, Verkehr, Arbeitsmarkt, Lebensmittelsicherheit, Forschung) und 60% des Tessiner BIP, angesichts der hohen grenzüberschreitenden Integration und der 80.000 Grenzgänger (rund 20% des nationalen Gesamtbestands, über 35% der kantonalen Erwerbsbevölkerung). Das Referat weist im Anhang darauf hin, dass diese Prozentsätze rekonstruktive Schätzungen und keine bestätigten offiziellen Zahlen sind. Direkte finanzielle Kosten: über 2 Milliarden CHF (2.005,08 Millionen) für den EU-Kohäsionsbeitrag im Zeitraum 2030-2036, zuzüglich weiterer 1.013,7 Millionen an ergänzenden finanziellen Verpflichtungen, dazu jährliche Beiträge für Horizon Europe, Erasmus+ und die GNSS-Weltraumprogramme. Kantonales Abstimmungsverhalten: 21 Kantone dafür; dagegen Schwyz, Nidwalden, Schaffhausen und Tessin (Obwalden Stimmenthaltung). Der Tessin begründete das Nein mit Vorbehalten zur Schutzklausel, zu den finanziellen Ausgleichsmassnahmen und zu den Unsicherheiten des Energieabkommens. Zehn Kantone, darunter der Tessin, fordern das obligatorische Referendum. Die Analyse Souveränität als Tauschgut. Das Referat vergleicht die EU-Beiträge (über 2 Milliarden CHF) mit den 200 Milliarden US-Dollar (~176 Milliarden CHF) an Investitionen, die mit den USA vereinbart wurden, um Strafzölle zu vermeiden. Da die EU 48-50% der Schweizer Exporte aufnimmt gegenüber 16-18% der USA, müsste die Schweiz bei gleichen Massstäben Brüssel zwischen 540 und 600 Milliarden CHF zahlen. Der tatsächliche, viel niedrigere Betrag wird als Zeichen eines asymmetrischen Tauschs gedeutet: Bei geringeren finanziellen Zahlungen akzeptiert die Schweiz die obligatorische dynamische Rechtsübernahme, Einschränkungen bei kantonalen Staatsbeihilfen und den Verlust strategischer Energiekompetenzen, in Bereichen, die 40% des Bundes-BIP ausmachen. Zentrale institutionelle Mechanismen. Obligatorische, aber nicht automatische dynamische Rechtsübernahme (mit Anpassungsfrist von zwei Jahren, Verschiebung nur mittels Referendum möglich); decision shaping ohne Stimmrecht; Gemischter Ausschuss mit Konsensentscheidungen; gemischtes Schiedsgericht, gebunden an Vorabentscheidungen des EU-Gerichtshofs (EuGH) zu Fragen des EU-Rechts; Ausgleichsmassnahmen mit Möglichkeit der cross-retaliation (Vergeltung auch in Bereichen, die mit der konkreten Verletzung nichts zu tun haben). Verfassungsrechtliche Erosion. Das Referat zitiert Prof. Glaser (die gesetzgeberische Souveränität wird eher zu einem wirtschaftlichen Kostenfaktor als zu einer echten Option) und Prof. Richli (materielle Änderung von Art. 3 BV zur kantonalen Souveränität, Art. 163 zur Form der Gesetze, Art. 189 zur Rolle des Bundesgerichts, Art. 34 zu den politischen Rechten). Vergleich mit anderen Modellen. Der Europäische Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein) übernimmt rund 5.000 Richtlinien, aber mit einem Konsultationsrecht und ständiger Vertretung in Brüssel. Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit hat sowohl die dynamische Rechtsübernahme als auch die Zuständigkeit des EuGH abgelehnt und bleibt ausserhalb der EU-Beistandsklausel (Art. 42.7 EUV). Beitrittskandidaten (Ukraine, Moldau, Georgien, Serbien) harmonisieren schrittweise, wissen aber, dass sie nach dem Beitritt eine Stimme in der Entscheidungsfindung erhalten werden. Die Schweiz würde mit den Bilateralen III laut Referat eine Integrationstiefe erreichen, die höher ist als jene des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit und vergleichbar mit jener der Beitrittskandidaten — jedoch ohne Stimmrecht in keinem der Szenarien; beschrieben als eine «organisierte Anomalie» ohne wirkliches internationales Gegenstück. Die Metapher von Einsiedlerkrebs und Seeanemone. Das Referat schlägt die Symbiose zwischen Einsiedlerkrebs und Seeanemone als Deutung der Schweizer Position vor: gegenseitiger Schutz, solange die Gewässer ruhig bleiben, aber das Risiko, «in dieselben Strömungen mitgerissen» zu werden, sollte sich die EU in Richtung Sanktionen, NATO-nahe Positionen oder Handelskonflikte bewegen, die die Schweiz nicht mitträgt. Zitiert wird die Formel von Hersch Lauterpacht (1936): «Kollektive Sicherheit und Neutralität schliessen sich gegenseitig aus». Schlussfolgerung und Vorschlag Das Referat qualifiziert die Entscheidung der Regierung, die Bilateralen III nicht dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, als Zeichen einer besorgniserregenden Kluft zwischen Bundesinstitutionen und Volkssouveränität — ein Argument, das von Lega und SVP aufgegriffen wurde und sich im Nein-Votum des Kantons Tessin widerspiegelt. Der zentrale Vorschlag im November 2025 war unzweideutig: Nur das obligatorische Referendum, mit Abstimmung von Volk und Ständen, kann gewährleisten, dass eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Tragweite den föderalen Willen respektiert — mit Verweis auf die Schweiz als «Willensnation», die fähig ist, fortwährend Konsens zu regenerieren, statt sich zu einer blossen «induzierten Reaktivität» gegenüber europäischen Vorgaben zu reduzieren. Neun Monate später schliesst der Entscheid des Bundesrates vom 12. August 2026, die SPK-S-Initiative für das obligatorische Referendum abzulehnen, diesen Punkt vorerst zulasten der in Bellinzona vertretenen Linie: Die Regierung hält am Vorschlag des fakultativen Referendums fest und überlässt dem Parlament das letzte Wort über die Art des Verfahrens (EDA-Faktenblatt zu den rechtlichen Aspekten). Der Streitpunkt bleibt somit offen politisch und wird sich in die kommenden Wochen der parlamentarischen Debatte und, aller Wahrscheinlichkeit nach, in den Abstimmungskampf 2027-2028 verlagern. Ursprüngliches Referat: Niccolò Salvioni, «Bilaterali CH-UE III: le sfide istituzionali per la democrazia svizzera» (Bilaterale Schweiz-EU III: die institutionellen Herausforderungen für die Schweizer Demokratie), Bellinzona, 23. November 2025.

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