Switzerland and neutrality towards belligerents - a system of conflict limitation
März 2022: Der erste Riss in der Schweizer Neutralität Zusammenfassung und historischer Kontext des Artikels „Switzerland and neutrality towards belligerents: a system of conflict limitation“ von Niccolò Salvioni, veröffentlicht auf LinkedIn und Academia.edu am 2. März 2022 Der Kontext: zwei Tage nach der Wende in Bern Dieser Beitrag – der erste einer Reihe von Überlegungen zur Neutralität, mit denen sich der Autor seit Jahren beschäftigt – entstand unmittelbar nach den Ereignissen, nur zwei Tage nach einem Ereignis, das heute im Nachhinein als Wendepunkt der zeitgenössischen Schweizer Außenpolitik gedeutet werden kann. Am Montag, dem 28. Februar 2022, vier Tage nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine, verkündete der Bundesrat an einer ausserordentlichen Pressekonferenz die Übernahme der von der Europäischen Union bereits beschlossenen Wirtschaftssanktionen gegen Russland und fror die Vermögenswerte von Putin, Lawrow, Mischustin sowie aller Duma-Abgeordneten ein, die für die Anerkennung der abtrünnigen Regionen der Ukraine gestimmt hatten. Bundespräsident Ignazio Cassis erklärt, dass „das Spiel des Aggressors nicht mit unserer Neutralität vereinbar ist“ – ein Satz, der für sich genommen zwei Jahrhunderte der Doktrin der Gleichentfernung auf den Kopf stellt. Am selben Tag verabschiedet der Nationalrat eine Resolution zur Verurteilung des Krieges: Zum ersten Mal stellen sich Exekutive und Legislative gleichzeitig auf die Seite einer Kriegspartei gegen die andere. Die russische Tageszeitung „Nowaja Gaseta“ kommentiert trocken, dass „die Schweiz zum ersten Mal seit 1815 ihre Neutralität verletzt hat, die sie auch im Ersten und Zweiten Weltkrieg gewahrt hatte“. Es sind Tage, in denen noch alles im Fluss ist: Moskau hat noch nicht offiziell reagiert, Lawrow kann Genf wegen der gesperrten Lufträume nicht erreichen, und China – wie Salvioni selbst feststellt – bietet gerade in diesen Tagen seine Vermittlung an, als wolle es eine Rolle übernehmen, die die Schweiz frei ließ. Der Inhalt: eine Frage, die offen bleibt Der Text analysiert die Entscheidung im Lichte der klassischen Doktrin: Die dauerhafte Neutralität der Schweiz – anerkannt durch den Wiener Kongress und den Vertrag von Paris von 1815 und bis heute in den Artikeln 183 und 185 der Bundesverfassung verankert – schreibt eine Pflicht zur Nichtbeteiligung und zur Unparteilichkeit gegenüber allen Kriegführenden vor, nicht die Verpflichtung zu einer schematischen Gleichbehandlung, sondern das Verbot einer ungerechtfertigten diskriminierenden Behandlung. Unter Berufung auf die klassische Definition von Vitzthum und Proelss erinnert der Autor daran, dass die Regelung der Rechte und Pflichten der Neutralen „ein wichtiges Instrument zur Begrenzung von Konflikten“ ist: Durch die Unterscheidung zwischen neutralen und kriegführenden Staaten verhindert das Völkerrecht, dass sich der Konflikt ausweitet. Die zentrale Frage des Beitrags – „Ist die vom Bundesrat und vom Nationalrat eingenommene Haltung mit dem Status der ewigen Neutralität der Schweiz vereinbar?“ – wird bewusst nicht endgültig beantwortet. Der Text stellt fest, dass der Beschluss, auch wenn er in gutem Glauben und aus humanitären Gründen gegenüber der Ukraine gefasst wurde, der Schweiz faktisch die Rolle eines unparteiischen Vermittlers zwischen den Parteien verwehrt und Russland nicht nur von Bern, sondern von Europa selbst weiter entfremdet hat. Nur die Zukunft, so schreibt er, werde zeigen, ob die Schweiz weiterhin als dauerhaft neutral angesehen werde. Ein Rückblick: Eine Vorhersage, die sich bewahrheitet hat Mehr als vier Jahre später liest sich dieser erste Beitrag wie der Auftakt zu einem Argumentationsgefüge, das der Autor in Dutzenden nachfolgender Beiträge weiterentwickeln sollte. Am 25. April 2022 – weniger als zwei Monate später – veröffentlichte der Autor einen zweiten Beitrag („Schweizer Neutralität und Sanktionen“), in dem er die bereits eingefrorenen Vermögenswerte auf 7,5 Milliarden Franken bezifferte und die These eines Verstoßes gegen den Grundsatz des „courant normal“ formalisierte. Von da an weitet sich der Handlungsbogen zunehmend aus: vom Beitritt der Schweiz zur European Sky Shield Initiative im Oktober 2024, die Beteiligung am Sondergericht des Europarats zur russischen Aggression, das Einfrieren von russischen Vermögenswerten in Höhe von über 13 Milliarden Franken bis hin zur Erklärung des Nationalrats vom 6. März 2025 zu einer „unabhängigen europäischen Sicherheitspolitik“ und einem mittlerweile für den 27. September 2026 angesetzten Verfassungsreferendum über die Initiative „Wahrung der Schweizer Neutralität“. Auch das jüngste Kapitel dieser Eskalation – die im August 2025 gegen die Schweiz verhängten US-Zölle in Höhe von 39 %, die höher sind als die für die EU und die NATO geltenden – bestätigen laut dem Autor, dass die neutrale Autonomie, weit davon entfernt, geschützt zu sein, heute von den Großmächten als eine zu korrigierende Anomalie wahrgenommen wird. Die erneute Lektüre dieses Textes vom 2. März 2022 bedeutet daher eine Rückkehr zu genau jenem Zeitpunkt, an dem die Frage „Ist die Schweiz noch neutral?“ mit institutioneller Dringlichkeit gestellt wurde – eine Frage, die das bevorstehende Referendum am 27. September 2026 vielleicht endgültig klären wird.